
Für alle der Informationsvermittlungsstelle Dr. Jürgen Kirschner. Kultur – Information – Medien (IVS) erteilten Aufträge gelten die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird.
1. Alle Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der IVS schriftlich bestätigt wurden. Bei telefonischen Bestellungen können Auftragsbestätigung und Lieferung zusammenfallen.
2. Für alle Leistungen der IVS gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste genannten Angaben. Die Preise verstehen sich inclusive der geltenden Umsatzsteuer.
3. Erfüllungsort ist der Sitz der IVS; der Auftraggeber trägt das Versandrisiko. Versandart ist der Postweg (Elektronische Post, Brief, Päckchen); andere Versandarten bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung. Liefertermine sind verbindlich, wenn sie von der IVS schriftlich bestätigt wurden.
4. Die Zahlung hat ohne Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden bankmäßige Zinsen fällig. In diesem Fall ist die IVS berechtigt, schon vorliegende Bestellungen des betreffenden Auftraggebers zurückzustellen bzw. neue Aufträge zu verweigern.
5. Die Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der IVS.
6. Die IVS bemüht sich um schnelle, möglichst vollständige und zuverlässige Auskünfte. Gehaftet wird nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7. Kann die Leistung bei Einwirkung durch höhere Gewalt und Ereignisse, die von der IVS nicht beeinflusst werden können oder nicht zu verantworten sind, nicht erbracht werden, übernimmt die IVS keinerlei Haftung. In diesen Fällen entfällt die Leistungsverpflichtung.
8. Reklamationen sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen binnen sechs Monaten nach Erhalt geltend zu machen. Bei gerechtfertigter und fristgemäßer Beanstandung wird Nachbesserung gewährt. Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Nachbesserung mißlingt.
9. Alle Urheberrechte an den von der IVS erstellen Werken bleiben vorbehalten. Vervielfältigungen sind nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zulässig.
Ausnahmen bilden einzelne Vervielfältigungen zum privaten oder eigenen Gebrauch, soweit nicht ein Buch oder eine Zeitschrift im Wesentlichen vollständig vervielfältigt wird. Unter diesen Voraussetzungen dürfen die gelieferten Werke auch für Unterrichts- und Prüfungszwecke in Schulen, in nicht-gewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung vervielfältigt werden; Vervielfältigungen dürfen auch für Prüfungen in Hochschulen angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrechtsgesetz). Die Weitergabe der gelieferten Werke im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ist nur zulässig, wenn es ausdrucklich vereinbart wurde.
10. Gelieferte Kopien sind nur zum privaten bzw. eigenen Gebrauch nach Paragraph 53 Urheberrechtsgesetz bestimmt. Sie dürfen auch für die in Nr. 9. genannten Unterrichts- und Prüfungszwecke verwendet werden.
Umfasst der Kopierauftrag die im Wesentlichen vollständige Vervielfältigung ganzer Bücher oder Zeitschriften bzw. die Vervielfältigung des Notenmaterials ganzer Musikwerke, so muß die Einwilligung des Urhebers vorliegen. Das gilt nicht für Werke, die seit mindestens zwei Jahren vergriffen sind. Ein solcher Auftrag wird nur übernommen, wenn der Auftraggeber erklärt, die Einwilligung des berechtigten Autors oder Verlegers etc. eingeholt zu haben, oder wenn er die IVS mit der Einholung der Einwilligung beauftragt. Im letztgenannten Fall werden dem Auftraggeber die entstandenen Gebühren für die Bearbeitungszeit nach der Gebührenordnung in Rechnung gestellt.
11. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die IVS von allen Ansprüchen freizustellen, die dadurch entstehen, dass er bei der Nutzung der Auskünfte der IVS Rechte Dritter verletzt.
12. Namen und Anschriften der Auftraggeber sowie die Themen der Aufträge im Zusammenhang mit dem Auftraggeber werden vertraulich behandelt. Gemäß Paragraph 26 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz wird der Auftraggeber davon in Kenntnis gesetzt, dass personenbezogene Daten, die für die Auftragsabwicklung erforderlich sind, gespeichert und verarbeitet werden.
13. Bei allen Rechtsstreitigkeiten ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
14. Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Frankfurt am Main, 1. Januar 2007
